Rundfunkbeitrag in Deutschland: Wer zahlt, Befreiung und die Regelung in der WG

By Nguyen Duc Minh

Rundfunkbeitrag in Deutschland: Wer zahlt, Befreiung und die Regelung in der WG

Rundfunkbeitrag in Deutschland: Wer zahlt, Befreiung und die Regelung in der WG

Wenige Wochen nach der Ankunft in Deutschland erhalten viele internationale Studierende einen ungewohnten Brief, der eine monatliche Zahlung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlangt. Das ist der Rundfunkbeitrag — eine Pflichtabgabe zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Müssen Sie wirklich zahlen, und wer übernimmt den Beitrag in einer Wohngemeinschaft (WG)?

Der überraschendste Punkt: Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Wer das versteht, bewahrt sich — und die Mitbewohner — vor Doppelzahlungen.

📋 Der Rundfunkbeitrag auf einen Blick

AspektDetails
Wasgesetzlicher Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Höhe~18,36 €/Monat pro Wohnung (aktuellen Satz prüfen)
Bemessungpro Wohnung, nicht pro Person
Wer erhebtARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beginnmeist automatisch nach der Anmeldung

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🎯 Was ist der Rundfunkbeitrag und warum kommt der Brief?

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks — Fernsehen, Radio und Online-Angebote. Sie zahlen ihn unabhängig davon, ob Sie ein Fernsehgerät oder Radio besitzen: Allein das Bewohnen einer Wohnung begründet die Pflicht.

Warum kommt der Brief gerade dann, wenn Sie sich eingerichtet haben? Nach Ihrer Anmeldung (Wohnsitzanmeldung) übermittelt das Meldeamt die Daten an den Beitragsservice, und Sie werden meist automatisch angemeldet. Wenige Wochen später fragt ein Brief, ob für Ihre Wohnung bereits gezahlt wird.

Der Beitrag liegt derzeit bei etwa 18,36 €/Monat pro Wohnung, üblicherweise vierteljährlich zu zahlen. Diesen Betrag legen die Länder fest, und er kann sich ändern — prüfen Sie stets den aktuellen Satz auf der offiziellen Seite rundfunkbeitrag.de.

💶 Wer zahlt und wer kann sich befreien lassen (Befreiung)?

Grundregel: pro Wohnung wird einmal gezahlt, und die Bewohner einigen sich, wer angemeldet ist. Einige Gruppen können eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen, doch die meisten internationalen Studierenden gehören nicht dazu.

FallStatusHinweis
Selbstfinanzierte Studierende❌ zahlungspflichtigkeine eigene Befreiung für Internationale
BAföG-Beziehende, allein wohnend✅ Befreiung möglichBescheid erforderlich
Bezieher bestimmter Sozialleistungen✅ Befreiung möglichz. B. bestimmte Leistungen nach Sozialrecht
Besonderer Härtefall (sehr geringes Einkommen)⚠️ Ermäßigung möglichEinzelfallprüfung
In der WG zahlt bereits jemand✅ keine Doppelzahlungabmelden & Wohnung angeben

Die meisten vietnamesischen Studierenden leben vom Sperrkonto und beziehen kein BAföG, sind also meist nicht befreit. Ignorieren Sie den Brief nicht: Die Pflicht entsteht auch ohne Ihre Antwort.

🏠 In der WG: wer zahlt und wie wird geteilt?

Hier zahlen viele WG-Bewohner zu viel. Da der Beitrag pro Wohnung gilt, zahlt eine Vierer-WG nicht viermal — sondern einmal für die ganze Wohnung, und teilt intern auf.

WG-Situation (4 Personen)Richtiges VorgehenBeitrag/Monat gesamt
Alle 4 melden sich einzeln anfalsch — Doppelerfassung4 × Beitrag (zu viel)
1 meldet an, 3 melden abrichtig — auf gezahlte Wohnung verweisen1 × ~18,36 €
Nach Zahlung gleich teilenje ~¼ des Beitrags~4,59 €/Person
Niemand meldet sich anRisiko — Nachforderung folgtSchulden + Mahnung

Das saubere Vorgehen im WG-Zimmer: eine Person meldet sich an und zahlt, die übrigen stellen beim Beitragsservice einen Abmeldeantrag und geben an, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird — mit der Beitragsnummer. Anschließend teilt die WG den Beitrag, meist per monatlicher Überweisung an die angemeldete Person.

📌 Schritte, wenn der Brief kommt

> 💡 Tipp: Beim Ein- oder Auszug aus einer WG sofort den Beitragsservice aktualisieren. Eine vergessene Abmeldung an der alten Adresse ist ein häufiger Grund für eine doppelte Erhebung an zwei Orten.

⚠️ Häufige Fehler & Hinweise

❓ Häufige Fragen

Ich habe keinen Fernseher — muss ich trotzdem zahlen? Ja. Der Beitrag gilt pro Wohnung, unabhängig von Fernseher, Radio oder Computer. Allein das Bewohnen begründet die Pflicht.

Bekomme ich als internationaler Studierender eine Befreiung? Meist nicht. Die Befreiung gilt vor allem für Bezieher bestimmter Leistungen (etwa BAföG bei Alleinwohnen). Die meisten internationalen Studierenden zahlen.

Unsere WG hat 4 Personen — zahlen wir viermal? Nein. Eine WG ist eine Wohnung, also wird einmal gezahlt (~18,36 €/Monat). Eine Person meldet an, die übrigen drei melden ab, und die WG teilt den Betrag.

Was passiert, wenn ich es einfach ignoriere? Die Schulden wachsen, und Sie erhalten Mahnungen; am Ende droht die Zwangsvollstreckung. Klären Sie es lieber früh, statt es auszusitzen.

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